Telefonische Krankschreibung
9. März 2020Lt. Beschluss der KBV und des GKV- Spitzenverbandes vom heutigen Tag, können alle Patienten mit leichten Infekten der oberen Atemwege nach telefonischem Kontakt bis zu 7 Tage arbeitsunfähig geschrieben werden und müssen die Praxis dafür nicht mehr aufsuchen. Voraussetzung ist, daß sich kein Verdacht auf eine Covid-19- Infektion ergibt.
Es bleibt also dabei: Bitte nehmen Sie zuerst telefonisch Kontakt zu uns auf, wenn Sie an einem Atemwegsinfekt leiden.